CDU Stadtverband Eberswalde

Fördermittelvergabe durch den Wirtschaftsminister

Direkt Homeyer/Frank Bommert: Fördermittel sind ohne Bonitätsprüfung geflossen – Verstoß gegen die eigene Fördermittelbestimmung

Nach den Aussagen des Wirtschaftsministers und der Landesinvestitionsbank (ILB) im heutigen Wirtschaftsausschuss ist bestätigt, dass es keine Bonitätsprüfung und erhebliche Zweifel seitens der ILB in der über drei Millionen Euro hohen Fördermittelvergabe an die Firma Human BioSciences gegeben hat.

Dierk Homeyer, Mitglied des Wirtschaftsausschusses und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion sagt dazu:

„Die drei Mil­lio­nen Euro hät­ten nie­mals aus­ge­zahlt wer­den dür­fen. In dem Fall wurde gegen die ei­ge­nen För­der­mit­tel­be­stim­mun­gen ver­sto­ßen: die vor­ge­schrie­be­ne Bo­ni­täts­prü­fung hat nie statt ge­fun­den und soll­te durch haus­ei­ge­ne Bord­mit­tel er­setzt wer­den. In einer För­der­mit­tel­prü­fung, bei der sogar die Staats­an­walt­schaft ein­ge­schal­tet war, ist dies ein höchst du­bio­ser Vor­gang sei­tens der Lan­des­in­ves­ti­ti­ons­bank und des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums. Es ist nicht nach­voll­zieh­bar wes­halb die Ent­schei­dung der Staats­an­walt­schaft über das von der ILB selbst an­ge­sto­ße­ne Er­mitt­lungs­ver­fah­ren nicht ab­ge­war­tet wurde. 

 
Dierk Homeyer (Quelle: CDU Landesverband Brandenburg)Dierk Homeyer (Quelle: CDU Landesverband Brandenburg)
Minister Christoffers hat sich den Fall selbst auf seinen Tisch gezogen. Er trägt die politische Verantwortung, dass er bei einem wiederholt als ‚nicht normaler Konstruktion‘ bewerteten und ‚mit Bauchschmerzen‘ begleiteten Förderobjekt nicht von seinem Ermessen Gebrauch gemacht hat, die Zahlungen weiterhin zurückzuhalten.“


Frank Bommert, mittelstandspolitischer Sprecher des CDU Fraktion Brandenburg, sagt zudem:

„Als Unternehmer ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb das Land auf eine Sicherung der Fördermittel durch belastbare Fakten wie beispielsweise eine Hypothek auf Brandenburger Grundstücke verzichtet hat. Stattdessen hat man sich mit Bürgschaftserklärungen von GmbHs mit Sitzen im Ausland vertrösten lassen. Zumal deren Bonität auch ungeprüft blieb.

Offen bleibt, ob die Unterlagen, auf die die ILB anstelle der vorgeschriebenen Bonitätsprüfung zurückgegriffen hat, einen angemessenen Ersatz darstellen. Nach den Aussagen der ILB-Vertreter im Ausschuss waren dies maßgeblich Unterlagen zur aktuellen Liquidität (Zahlungsfähigkeit), nicht zur Bonität (Kreditwürdigkeit). Offen bleibt zudem, weshalb gegen den Förderbescheidvorgaben verstoßen und darauf verzichtet wurde, den Fördermittelbescheid abzuändern.“