CDU Barnim: Flüchtlingsheim - Sieg für den Rechtstaat
In der Auseinandersetzung der Stadt Biesenthal mit dem Landkreis Barnim über die Zukunft des neuen Flüchtlingsheims am Grünen Weg war das Eilrechtschutzverfahren auch in zweiter Instanz erfolgreich.
Der Landrat musste die rechtswidrige Baugenehmigung für das Flüchtlingsheim mit geplanten mehr als 80 Plätzen aufheben. Hierüber wurden die Fraktionsspitzen im letzten Kreisausschuss informiert.
Damit konnten die Biesenthaler Stadtverordneten und Bürgermeister Carsten Bruch, der auch Mitglied in der CDU-Kreistagsfraktion ist, mit ihren Bedenken, dass die Liegenschaft wegen der fehlende Erschließung und ihrer ungünstigen Lage für eine integrationsorientierte Unterbringung von Geflüchteten nicht geeignet ist, überzeugen.
Dies war auch Begründung für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens. Der Landkreis hatte dieses ersetzt und sich selbst eine Baugenehmigung für die Gemeinschaftsunterkunft erteilt.
Hierzu äußerte sich Daniel Sauer, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag:
„Es ist gut, dass die Gerichte den Argumenten des Bürgermeisters und der Stadtverordnetenversammlung Biesenthal gefolgt sind und die falschen Pläne der Kreisverwaltung gestoppt haben. Der Sieg des Rechtsstaates hat allerdings einen bitteren Beigeschmack. Verträge wurden abgeschlossen, Steuergelder ausgegeben und das alles ohne verbindliche Rechtssicherheit. Welcher Schaden dem Landkreis oder dem Steuerzahler daraus erwachsen ist, muss geklärt werden. Wie schon beim Vergabeskandal rund um das Flüchtlingsheim am Stadtsee scheinen den Landrat fachliche oder rechtliche Hinweise und Bedenken nicht zu interessieren."
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