CDU Stadtverband Eberswalde

Beitrag im Amtsblatt der Stadt Eberswalde Juni 2021

CDU Fraktion

Liebe Eberswalder Bürgerinnen und Bürger,

 

die geplante Schließung des Arbeitsgerichtsstandortes Eberswalde konnte mittels eines Änderungsbeschlusses zum Gesetzentwurf durch die Landesregierung abgewendet werden. Die Präsenz des Rechtsstaates im nordöstlichen Raum des Landes ist auch weiterhin unserer Fraktion ein wichtiges Anliegen.

 In diesem Zusammenhang hat die CDU-Stadtfraktion die Resolution der Stadtverordentenversammlung im Februar dieses Jahres zum Erhalt des Arbeitsgerichtes in Eberswalde unterstützt und dieser zugestimmt.


Uwe Grohs, Fraktionsvorsitzender

In unserem Änderungsantrag, der ebenfalls beschlossen wurde, haben wir eingefordert, dass in Eberswalde mindestens eine Außenkammer des zuständigen Arbeitsgerichtes eingerichtet werden soll, falls die alten Strukturen nicht erhalten bleiben können. Durch den Beschluss der Stadtverordneten zu unserem Antrag konnte diese Forderung auch Bestandteil der Resolution der Stadt Eberwalde werden. Seit Jahren wurde im Land Brandenburg darum gerungen, wie die Arbeitsgerichtbarkeit zukünftig gesichert werden kann, da zurückgehende Fallzahlen eine Neujustierung erfordert haben. Eine Entscheidung der Landesregierung zur Errichtung einer Außenkammer in Eberswalde ist auch ein Bekenntnis zum Justizstandort im Nordosten des Landes Brandenburg und darüber hinhaus ein wichtiges struktur- und regionalpolitisches Signal.

Uwe Grohs, Fraktionsvorsitzender