Prof. Michael Schierack, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt anlässlich der Aktuellen Stunde zur Struktur unserer Kommunen:
„Unsere Kommunen stiften Identität und geben den Menschen eine Heimat. Das muss auch so bleiben. Bei der Landes- und Kommunalverwaltung sind aus unserer Sicht Veränderungen mit Augenmaß notwendig, damit unsere Gemeinden und Landkreise fit für die kommenden Herausforderungen werden.
Die Bevölkerungsentwicklung und die finanziellen Perspektiven des Landes erfordern eine offene und konstruktive Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken einer Verwaltungsreform. Eine Verwaltungsreform darf aber kein Selbstzweck sein. Die gleichwertigen Lebensverhältnisse der Menschen in Stadt und Land, leistungsfähige Verwaltungseinheiten in der Fläche sowie die Traditionen und Bindungen der Menschen sind zentrale Gesichtspunkte, die berücksichtigt werden müssen.
Prof. Dr. Michael Schierack (Quelle: CDU Landesverband Brandenburg) Wir sprechen uns gegen die von der SPD systematisch betriebene Demontage unserer Landkreise und dem damit einhergehenden Zentralismus aus. Dabei stehen wir zu den Positionen unseres Minderheitenvotums in der Enquetekommission, während die SPD bei den Strukturen unserer Kommunen gestern so und heute anders spricht.
2012 hat der heutige SPD-Innenminister die Abschaffung der Landkreise vorgeschlagen. Die SPD-Fraktion hat sich mit Verabschiedung des Enquete-Abschlussberichts wiederum für 7 bis 10 Landkreise ausgesprochen. Im aktuellen SPD-Wahlprogramm gibt es gar keine konkreten Äußerungen zur Kreisgebietsreform mehr. Ministerpräsident Woidke wurde kürzlich mit der Äußerung zitiert, dass er eine Verringerung der Landkreisanzahl nur bei Notwendigkeit will. Kurzum, es ist völlig unklar, wofür die SPD steht.
Die CDU-Fraktion hat klare Positionen zur Verwaltungsreform in Brandenburg bezogen:
Am Anfang einer Reform muss die Funktionalreform stehen.
Die gewachsene regionale Heimatverbundenheit in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden ist bei allen Veränderungen zu berücksichtigen.
Die kommunale Selbstverwaltung muss gestärkt und ihre Finanzierung gewährleistet werden.
Das Prinzip der Freiwilligkeit steht vor Fusionszwang.
Eine Kreisgebietsreform kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Einspar- und Optimierungseffekte für Brandenburg wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar belegt werden.