Sondernutzungssatzung
Die CDU-Fraktion hat einen Beschlussantrag zur Änderung und Aktualisierung der Satzung zu den Erlaubnissen und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Eberswalde eingebracht. Die Stadtverordnetenversammlung wird voraussichtlich am 25.04.2013 über diesen Antrag entscheiden, nachdem er in den Fachausschüssen diskutiert wurde.
Die derzeitig gültige Sondernutzungssatzung wurde bereits 1993 beschlossen und ist inhaltlich mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Im Rahmen der Überarbeitung der Satzung soll geprüft werden, ob Sondernutzungen, die auch durch ein öffentliches Interesse begründet sind, zwar antragspflichtig, aber gebührenfrei bzw. gebührenermäßigt werden.
Gleichzeitig muss die Art der Sondernutzung finanziell neu bewertet und die Notwendigkeit einer Antragspflicht überprüft werden. So könnten auch Tische und Sitzgelegenheiten, die durch Cafés und Restaurants aufgestellt werden zwar antragspflichtig, aber gebührenfrei bzw. gebührenermäßigt sein. Zum Beispiel die Aufstellung von Containern, Bauunterkünften, Gerüsten, Baumaschinen, Geräten und Baustofflagerungen sollten Gebühren erhalten, die stärker stand- bzw. liegezeitabhängig sind. Ziel des CDU-Antrages ist es auch, den Verwaltungsaufwand für die Sondernutzungen zu senken.